Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Friseur-Handwerk – gefördert durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und den Bund
Die Friseur-lnnung Neubrandenburg führt im Auftrag der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern die überbetrieblichen Lehrgänge für den Ausbildungsberuf Friseurin/Friseur in der Mecklenburgischen Seenplatte und in den angrenzenden Regionen durch.
Grundlage hierfür ist die Grundsatzausbildungsvorschrift über die obligatorische Durchführung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen für Auszubildende, die von der Vollversammlung der Handwerkskammer beschlossen wurde.
Die Teilnahme an den überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen ist gemäß § 2 dieser Vorschrift für jeden in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer eingetragenen Auszubildenden unerlässlich.
Die in den Lehrgängen im Friseur-Handwerk vermittelten Kenntnisse sind Bestandteil der Ausbildungsverordnung und können lnhalt der Gesellenprüfung sein. Die Nichtteilnahme an der ÜBL kann eine Nichtzulassung zur Gesellenprüfung nach sich ziehen.